
Lexikon
Hier entsteht ein Lexikon rund um das Thema Demokratie und Beteiligungsmöglichkeiten in der Kommune. Erklärt werden zentrale Begriffe sowie Wege der Mitwirkung und Mitgestaltung auf kommunaler Ebene.
A
Die gewählten Mitglieder der Gemeindevertretung stehen Bürger*innen als direkte Ansprechpersonen zur Verfügung. Sie können kontaktiert werden, um kommunale Anliegen zu besprechen und ggf. Unterstützung innerhalb der Gemeindevertretung zu gewinnen.
Berechtigte Personen: Jede Person
Ablauf und Voraussetzungen
• Die Ansprache kann grundsätzlich jederzeit erfolgen.
• Es ist empfehlenswert, ein Mitglied der Gemeindevertretung auszuwählen, das thematisch interessiert oder engagiert ist.
• In der Regel sollte ein Gesprächstermin vereinbart werden.
Dauer und Aufwand
Gering – eine Kontaktaufnahme und ein persönliches Gespräch reichen aus. Eine inhaltliche Vorbereitung ist jedoch sinnvoll.
Wirkung
Wenn das Anliegen überzeugt, kann sich das angesprochene Mitglied in der Gemeindevertretung dafür einsetzen und es zur Sprache bringen.
B
Ein Bürgerentscheid ist eine Form direkter Demokratie. Die Bürger*innen stimmen dabei selbst über eine konkrete Sachfrage ab – mit »Ja« oder »Nein«. Der Bürgerentscheid wird durch ein Bürgerbegehren eingeleitet, bei dem Unterschriften zur Unterstützung des Anliegens gesammelt werden.
Berechtigte Personen
- Mindestalter: 16 Jahre
- EU-Staatsangehörigkeit
- Hauptwohnsitz in der betreffenden Kommune
Ablauf und Voraussetzungen
Das Verfahren besteht aus zwei Schritten:
- Bürgerbegehren
- Formulierung einer konkreten Fragestellung
- Sammlung von Unterschriften von mindestens 10 % der wahlberechtigten Einwohner*innen
- Bürgerentscheid
- Findet statt, wenn das Bürgerbegehren erfolgreich ist
- Alle stimmberechtigten Personen der Kommune entscheiden per Abstimmung (Ja/Nein)
Dauer und Aufwand
Hoch – das Verfahren erfordert eine gute Organisation, Öffentlichkeitsarbeit und die Sammlung zahlreicher gültiger Unterschriften. Beispiel: Bei 10.000 Wahlberechtigten sind 1.000 Unterschriften notwendig.
Wirkung
Ein erfolgreicher Bürgerentscheid ist rechtlich verbindlich. Das Ergebnis muss von der Verwaltung umgesetzt werden – wie ein Beschluss der Gemeindevertretung.
D
Eine Demonstration ist eine öffentliche Versammlung, bei der Menschen gemeinsam auf ein gesellschaftliches oder politisches Anliegen aufmerksam machen. Sie äußern ihre Meinung z. B. durch Plakate, Sprechchöre, Redebeiträge oder kreative Aktionen. Demonstrationen sind ein geschütztes Mittel der Meinungsäußerung in einer demokratischen Gesellschaft.
Berechtigte Personen
Anmeldung: Personen ab 18 Jahren
Teilnahme: jede Person, unabhängig von Alter oder Herkunft
Ablauf und Voraussetzungen
- Eine Demonstration muss mindestens 48 Stunden vor Beginn bei der Polizei angemeldet werden.
- Es braucht eine verantwortliche Versammlungsleitung und Ordner*innen für den sicheren Ablauf.
- Die Route und der Ablauf sollten im Vorfeld geplant werden.
Dauer und Aufwand
Mittel – die Organisation erfordert Zeit für Anmeldung, Mobilisierung, Gestaltung von Materialien (z. B. Plakate, Flyer) und Ablaufplanung.
Wirkung
Demonstrationen können politische Aufmerksamkeit erzeugen, öffentliche Debatten anstoßen und Entscheidungsprozesse beeinflussen – vor allem, wenn viele Menschen teilnehmen und Medien darüber berichten.
E
Einwohnerfragestunde ist eine Form der Bürgerbeteiligung, bei der Einwohner*innen die Möglichkeit haben, während öffentlicher Sitzungen der Gemeindevertretung oder ihrer Ausschüsse Fragen zu stellen sowie Anregungen und Anliegen direkt vorzubringen.
Berechtigte Personen: Alle Einwohner*innen der jeweiligen Gemeinde.
Ablauf und Voraussetzungen
- Die Einwohnerfragestunde erfolgt im Rahmen der regelmäßig stattfindenden öffentlichen Sitzungen.
- Eine vorherige Anmeldung ist in der Regel nicht erforderlich.
- Die Redezeit ist meist begrenzt, um allen Teilnehmenden die Möglichkeit zur Wortmeldung zu geben.
Dauer und Aufwand
Gering – es genügt, zur Sitzung zu erscheinen und das Anliegen mündlich vorzutragen.
Wirkung
Die vorgebrachten Themen werden in der Sitzung zur Kenntnis genommen und in vielen Fällen direkt beantwortet. Zudem bietet die Einwohnerfragestunde eine Möglichkeit, ein Anliegen öffentlich sichtbar zu machen und Aufmerksamkeit dafür zu schaffen.
P
Eine Petition ist ein formelles Anliegen, das in schriftlicher Form an die Gemeinde gerichtet wird. Sie dient dazu, Bitten, Vorschläge oder Forderungen öffentlich zu machen und politisches Handeln anzuregen. Häufig wird sie durch eine Unterschriftenliste unterstützt, um dem Anliegen zusätzliches Gewicht zu verleihen.
Berechtigte Personen: Jede Person
Ablauf und Voraussetzungen
- Das Anliegen muss schriftlich formuliert und bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
- Eine Liste mit Unterstützungsunterschriften kann die Wirkung erhöhen, ist aber nicht zwingend notwendig.
Dauer und Aufwand
Gering – der Text sollte sorgfältig formuliert sein, Aufwand entsteht ggf. durch das Sammeln von Unterschriften.
Wirkung
Die Gemeinde prüft das Anliegen und gibt in der Regel innerhalb von vier Wochen eine Rückmeldung.
Die gewählten Mitglieder der Gemeindevertretung stehen Bürger*innen als direkte Ansprechpersonen zur Verfügung. Sie können kontaktiert werden, um kommunale Anliegen zu besprechen und ggf. Unterstützung innerhalb der Gemeindevertretung zu gewinnen.
Berechtigte Personen: Jede Person
Ablauf und Voraussetzungen
• Die Ansprache kann grundsätzlich jederzeit erfolgen.
• Es ist empfehlenswert, ein Mitglied der Gemeindevertretung auszuwählen, das thematisch interessiert oder engagiert ist.
• In der Regel sollte ein Gesprächstermin vereinbart werden.
Dauer und Aufwand
Gering – eine Kontaktaufnahme und ein persönliches Gespräch reichen aus. Eine inhaltliche Vorbereitung ist jedoch sinnvoll.
Wirkung
Wenn das Anliegen überzeugt, kann sich das angesprochene Mitglied in der Gemeindevertretung dafür einsetzen und es zur Sprache bringen.
Ein Bürgerentscheid ist eine Form direkter Demokratie. Die Bürger*innen stimmen dabei selbst über eine konkrete Sachfrage ab – mit »Ja« oder »Nein«. Der Bürgerentscheid wird durch ein Bürgerbegehren eingeleitet, bei dem Unterschriften zur Unterstützung des Anliegens gesammelt werden.
Berechtigte Personen
- Mindestalter: 16 Jahre
- EU-Staatsangehörigkeit
- Hauptwohnsitz in der betreffenden Kommune
Ablauf und Voraussetzungen
Das Verfahren besteht aus zwei Schritten:
- Bürgerbegehren
- Formulierung einer konkreten Fragestellung
- Sammlung von Unterschriften von mindestens 10 % der wahlberechtigten Einwohner*innen
- Bürgerentscheid
- Findet statt, wenn das Bürgerbegehren erfolgreich ist
- Alle stimmberechtigten Personen der Kommune entscheiden per Abstimmung (Ja/Nein)
Dauer und Aufwand
Hoch – das Verfahren erfordert eine gute Organisation, Öffentlichkeitsarbeit und die Sammlung zahlreicher gültiger Unterschriften. Beispiel: Bei 10.000 Wahlberechtigten sind 1.000 Unterschriften notwendig.
Wirkung
Ein erfolgreicher Bürgerentscheid ist rechtlich verbindlich. Das Ergebnis muss von der Verwaltung umgesetzt werden – wie ein Beschluss der Gemeindevertretung.
D
Eine Demonstration ist eine öffentliche Versammlung, bei der Menschen gemeinsam auf ein gesellschaftliches oder politisches Anliegen aufmerksam machen. Sie äußern ihre Meinung z. B. durch Plakate, Sprechchöre, Redebeiträge oder kreative Aktionen. Demonstrationen sind ein geschütztes Mittel der Meinungsäußerung in einer demokratischen Gesellschaft.
Berechtigte Personen
Anmeldung: Personen ab 18 Jahren
Teilnahme: jede Person, unabhängig von Alter oder Herkunft
Ablauf und Voraussetzungen
- Eine Demonstration muss mindestens 48 Stunden vor Beginn bei der Polizei angemeldet werden.
- Es braucht eine verantwortliche Versammlungsleitung und Ordner*innen für den sicheren Ablauf.
- Die Route und der Ablauf sollten im Vorfeld geplant werden.
Dauer und Aufwand
Mittel – die Organisation erfordert Zeit für Anmeldung, Mobilisierung, Gestaltung von Materialien (z. B. Plakate, Flyer) und Ablaufplanung.
Wirkung
Demonstrationen können politische Aufmerksamkeit erzeugen, öffentliche Debatten anstoßen und Entscheidungsprozesse beeinflussen – vor allem, wenn viele Menschen teilnehmen und Medien darüber berichten.
E
Einwohnerfragestunde ist eine Form der Bürgerbeteiligung, bei der Einwohner*innen die Möglichkeit haben, während öffentlicher Sitzungen der Gemeindevertretung oder ihrer Ausschüsse Fragen zu stellen sowie Anregungen und Anliegen direkt vorzubringen.
Berechtigte Personen: Alle Einwohner*innen der jeweiligen Gemeinde.
Ablauf und Voraussetzungen
- Die Einwohnerfragestunde erfolgt im Rahmen der regelmäßig stattfindenden öffentlichen Sitzungen.
- Eine vorherige Anmeldung ist in der Regel nicht erforderlich.
- Die Redezeit ist meist begrenzt, um allen Teilnehmenden die Möglichkeit zur Wortmeldung zu geben.
Dauer und Aufwand
Gering – es genügt, zur Sitzung zu erscheinen und das Anliegen mündlich vorzutragen.
Wirkung
Die vorgebrachten Themen werden in der Sitzung zur Kenntnis genommen und in vielen Fällen direkt beantwortet. Zudem bietet die Einwohnerfragestunde eine Möglichkeit, ein Anliegen öffentlich sichtbar zu machen und Aufmerksamkeit dafür zu schaffen.
P
Eine Petition ist ein formelles Anliegen, das in schriftlicher Form an die Gemeinde gerichtet wird. Sie dient dazu, Bitten, Vorschläge oder Forderungen öffentlich zu machen und politisches Handeln anzuregen. Häufig wird sie durch eine Unterschriftenliste unterstützt, um dem Anliegen zusätzliches Gewicht zu verleihen.
Berechtigte Personen: Jede Person
Ablauf und Voraussetzungen
- Das Anliegen muss schriftlich formuliert und bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
- Eine Liste mit Unterstützungsunterschriften kann die Wirkung erhöhen, ist aber nicht zwingend notwendig.
Dauer und Aufwand
Gering – der Text sollte sorgfältig formuliert sein, Aufwand entsteht ggf. durch das Sammeln von Unterschriften.
Wirkung
Die Gemeinde prüft das Anliegen und gibt in der Regel innerhalb von vier Wochen eine Rückmeldung.
Eine Demonstration ist eine öffentliche Versammlung, bei der Menschen gemeinsam auf ein gesellschaftliches oder politisches Anliegen aufmerksam machen. Sie äußern ihre Meinung z. B. durch Plakate, Sprechchöre, Redebeiträge oder kreative Aktionen. Demonstrationen sind ein geschütztes Mittel der Meinungsäußerung in einer demokratischen Gesellschaft.
Berechtigte Personen
Anmeldung: Personen ab 18 Jahren
Teilnahme: jede Person, unabhängig von Alter oder Herkunft
Ablauf und Voraussetzungen
- Eine Demonstration muss mindestens 48 Stunden vor Beginn bei der Polizei angemeldet werden.
- Es braucht eine verantwortliche Versammlungsleitung und Ordner*innen für den sicheren Ablauf.
- Die Route und der Ablauf sollten im Vorfeld geplant werden.
Dauer und Aufwand
Mittel – die Organisation erfordert Zeit für Anmeldung, Mobilisierung, Gestaltung von Materialien (z. B. Plakate, Flyer) und Ablaufplanung.
Wirkung
Demonstrationen können politische Aufmerksamkeit erzeugen, öffentliche Debatten anstoßen und Entscheidungsprozesse beeinflussen – vor allem, wenn viele Menschen teilnehmen und Medien darüber berichten.
Einwohnerfragestunde ist eine Form der Bürgerbeteiligung, bei der Einwohner*innen die Möglichkeit haben, während öffentlicher Sitzungen der Gemeindevertretung oder ihrer Ausschüsse Fragen zu stellen sowie Anregungen und Anliegen direkt vorzubringen.
Berechtigte Personen: Alle Einwohner*innen der jeweiligen Gemeinde.
Ablauf und Voraussetzungen
- Die Einwohnerfragestunde erfolgt im Rahmen der regelmäßig stattfindenden öffentlichen Sitzungen.
- Eine vorherige Anmeldung ist in der Regel nicht erforderlich.
- Die Redezeit ist meist begrenzt, um allen Teilnehmenden die Möglichkeit zur Wortmeldung zu geben.
Dauer und Aufwand
Gering – es genügt, zur Sitzung zu erscheinen und das Anliegen mündlich vorzutragen.
Wirkung
Die vorgebrachten Themen werden in der Sitzung zur Kenntnis genommen und in vielen Fällen direkt beantwortet. Zudem bietet die Einwohnerfragestunde eine Möglichkeit, ein Anliegen öffentlich sichtbar zu machen und Aufmerksamkeit dafür zu schaffen.
P
Eine Petition ist ein formelles Anliegen, das in schriftlicher Form an die Gemeinde gerichtet wird. Sie dient dazu, Bitten, Vorschläge oder Forderungen öffentlich zu machen und politisches Handeln anzuregen. Häufig wird sie durch eine Unterschriftenliste unterstützt, um dem Anliegen zusätzliches Gewicht zu verleihen.
Berechtigte Personen: Jede Person
Ablauf und Voraussetzungen
- Das Anliegen muss schriftlich formuliert und bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
- Eine Liste mit Unterstützungsunterschriften kann die Wirkung erhöhen, ist aber nicht zwingend notwendig.
Dauer und Aufwand
Gering – der Text sollte sorgfältig formuliert sein, Aufwand entsteht ggf. durch das Sammeln von Unterschriften.
Wirkung
Die Gemeinde prüft das Anliegen und gibt in der Regel innerhalb von vier Wochen eine Rückmeldung.
Eine Petition ist ein formelles Anliegen, das in schriftlicher Form an die Gemeinde gerichtet wird. Sie dient dazu, Bitten, Vorschläge oder Forderungen öffentlich zu machen und politisches Handeln anzuregen. Häufig wird sie durch eine Unterschriftenliste unterstützt, um dem Anliegen zusätzliches Gewicht zu verleihen.
Berechtigte Personen: Jede Person
Ablauf und Voraussetzungen
- Das Anliegen muss schriftlich formuliert und bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
- Eine Liste mit Unterstützungsunterschriften kann die Wirkung erhöhen, ist aber nicht zwingend notwendig.
Dauer und Aufwand
Gering – der Text sollte sorgfältig formuliert sein, Aufwand entsteht ggf. durch das Sammeln von Unterschriften.
Wirkung
Die Gemeinde prüft das Anliegen und gibt in der Regel innerhalb von vier Wochen eine Rückmeldung.